Leistungsangebot

Advokatur


Der Anwalt (im Kanton Bern teilweise noch Fürsprecher genannt) vertritt seine Klientschaft vor Gericht und Behörden. Die reine Prozessführung umfasst aber nur einen Teil seiner Tätigkeit. Ebenso wichtig wie das Prozessieren ist die Aufgabe des Anwalts, die Klientschaft in allen rechtlichen Belangen zu beraten und damit auch darauf hinzuwirken, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt. Der Anwalt ist seiner Klientschaft zur Treue verpflichtet. Zusammen mit seinen Angestellten untersteht er gegenüber jedermann dem Anwaltsgeheimnis über alles, was ihm infolge seines Berufes von seiner Klientschaft anvertraut worden ist. Der Anwalt ist im Anwaltsregister eingetragen und untersteht der Aufsicht der kantonalen Anwaltskammer.


Notariat


Im Gegensatz zu anderen Kantonen erfolgt im Kanton Bern die öffentliche Beurkundung durch einen Juristen mit Universitätsausbildung. Der bernische Notar führt seinen Beruf freiberuflich, unabhängig, weisungsfrei und getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Im Gegensatz zum Anwalt hat der Notar nicht nur die Interessen einer Partei zu wahren, sondern aller Personen, die an einem Rechtsgeschäft beteiligt sind. Der Berner Notar und seine Mitarbeiter unterstehen dem Berufsgeheimnis. Seine Kanzlei wird im Auftrag der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion jährlich revidiert, bei der namentlich die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Einhaltung der Verfahrensvorschriften und der Rechnungstellung eingehend geprüft wird.


Mediation


Bei einer Meditation erarbeiten die Konfliktparteien mit Hilfe des Meditators eine Lösung zur Beilegung ihres Streites. Der Mediator übernimmt dabei die Rolle des allparteilichen, neutralen und unabhängigen Gesprächsführers. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Streitigkeit eine gewisse Komplexität aufweist, die Lösung nachhaltig sein sollte und die Parteien weiterhin miteinander zu tun haben werden. Mit der Mediation kann in vielen Fällen ein Prozess mit Risiken und hohen Kosten vermieden werden. Der Mediator, der zugleich Anwalt ist, profitiert neben seinem juristischen Fachwissen auch von der Erfahrung in rechtlich relevanten Bereichen, um einen Sachverhalt rasch und richtig einzuschätzen. In unserer Kanzlei hat sich die Mediation vor allem bei Streiten in der Familie (Ehe, Scheidung, Erbrecht), im Wirtschaftsbereich (Streitigkeiten in und zwischen Unternehmen und Organisationen) und bei Bauvorhaben (Einsprachen) bewährt.